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BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 85.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.07.1983 - 2 A 129/82
- BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 85.83
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 85.83
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
Auszug aus BVerwG, 04.07.1984 - 2 B 85.83
Im übrigen hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bereits im Urteil vom 21. August 1979 - BVerwG 6 C 5.78 - (Buchholz 235 § 57 BBesG [F. 1975] Nr. 1) zu der § 57 des Bundesbesoldungsgesetzes - BBesG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1980 (BGBl. I S. 2081) entsprechenden Regelung des § 28 BBesG in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1963 (BGBl. I S. 916) entschieden, daß für die Berechnung des Mietzuschusses für ein von einem Beamten im Ausland erworbenes und von ihm bewohntes Hausgrundstück die fiktive Miete unter Zugrundelegung der ortsüblichen Sätze für vergleichbare Objekte maßgebend ist.
- BVerwG, 28.11.1985 - 2 B 103.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Sie ist, wie der beschließende Senat in dem sowohl vom Berufungsgericht als auch von der Beschwerde erwähnten Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 85.83 - (vgl. auch den weiteren Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 88.83 -) unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1979 - BVerwG 6 C 5.78 - (Buchholz 235 § 57 Nr. 1) ausgeführt hat, geklärt. - BVerwG, 28.11.1985 - 2 B 104.85
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Sie ist, wie der beschließende Senat in dem sowohl vom Berufungsgericht als auch von der Beschwerde erwähnten Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 85.83 - (vgl. auch den weiteren Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 88.83 -) unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1979 - BVerwG 6 C 5.78 - (Buchholz 235 § 57 Nr. 1) ausgeführt hat, geklärt. - BVerwG, 28.11.1985 - 2 B 105.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Sie ist, wie der beschließende Senat in dem sowohl vom Berufungsgericht als auch von der Beschwerde erwähnten Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 85.83 - (vgl. auch den weiteren Beschluß vom 4. Juli 1984 - BVerwG 2 B 88.83 -) unter Hinweis auf das Urteil des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1979 - BVerwG 6 C 5.78 - (Buchholz 235 § 57 Nr. 1) ausgeführt hat, geklärt.